Antworten auf häufige Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf alle möglichen Fragen zur Selbstdeklaration. Hier können die Fragen und Antworten zur Selbstdeklaration auch als PDF herunterladen.

Weshalb änderte sich 2019 die Erhebung der indirekten Mitgliederbeiträge an den SDV?

Die Grossisten übernehmen ab 1.1.2019 das Inkasso der indirekten Mitgliederbeiträge von SDV und dem Apothekerverband pharmaSuisse nicht mehr.

Was bleibt gleich?

Die Mitglieder des SDV bezahlen nach wie vor einen direkten und einen indirekten Beitrag an den SDV. Die Erhebung der direkten Mitgliederbeiträge bleibt unverändert.

Was änderte sich?

Die Erhebung der indirekten Mitgliederbeiträge erfolgt nicht mehr über die monatlichen Rechnungen der Grossisten. Stattdessen stellt der SDV einmal im Jahr separat eine Rechnung für den indirekten Beitrag. Die Basis für die Berechnung bildet neu eine Selbstdeklaration der Mitglieds-Betriebe. Massgebend für die Berechnung der indirekten Mitgliederbeiträge sind neu der Gesamtumsatz, die Verkaufsfläche und die Stellenprozente.

Weshalb eine Selbstdeklaration?

Die Delegierten haben sich an Ihrer Versammlung im November 2018 unter anderem aus folgenden Gründen für diese Erhebungs-Variante entschieden: wesentlich tiefere Erhebungskosten gegenüber alternativen Möglichkeiten und wenig administrativer Aufwand für Sie als Mitglied.

Weshalb erfolgt die Berechnung der indirekten Beiträge neu aufgrund des Gesamtumsatzes, der Verkaufsfläche und den Stellenprozenten?

Im Vorfeld zur Delegiertenversammlung 2018 hat der SDV die Meinungen der Branchen-Vertreter eingeholt: Es sollten demnach mehrere nachvollziehbare und für alle Mitglieder gleich geltende Kriterien einbezogen werden, um eine möglichst faire Bewertungs-Grundlage zu erreichen.

Muss ich dem SDV genaue Daten liefern?

Nein. Die Selbstdeklaration basiert auf einer groben Einstufung in jeweils sechs Stufen. Es reicht, die jeweils passende Stufe anzuklicken.

Nimmt der SDV seit 2019 mehr Geld von seinen Mitgliedern ein?

Nein. An der Delegiertenversammlung 2018 ist eine Gesamtsumme an Mitgliederbeiträgen verabschiedet worden, die dem Vorjahres-Budget entspricht. Eine Änderung der Gesamtsumme kann nur durch die Delegiertenversammlung bestimmt werden.

Wann erfahre ich, wie hoch mein indirekter Mitgliederbeitrag sein wird?

Sobald alle Selbstdeklarationen abgeschlossen sind, kann der SDV unter Einbezug der von der Delegiertenversammlung verabschiedeten Gesamtsumme die Beiträge für die einzelnen Stufen berechnen. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im 3. bis 4. Quartal des laufenden Jahres.

Muss ich jedes Jahr eine neue Selbstdeklaration für meinen Betrieb ausfüllen?

Nein. Die Delegierten haben an ihrer Versammlung im November 2018 beschlossen, dass alle drei Jahre eine neue Selbstdeklaration ausgefüllt werden soll. Aufgrund der besonderen Situation durch Covid-19 wurde für die Jahre 2022, 2023 und 2024 auf eine neue Selbstdeklaration verzichtet. Dies liegt daran, dass die aussergewöhnlichen Umstände möglicherweise zu einmaligen Umsatz-Effekten geführt haben, die als nicht dauerhaft angesehen werden können. Ebenso haben sie beschlossen, dass die Gesamtsumme an Mitgliederbeiträgen für drei Jahre bestehen bleibt.

Bezahle ich dann die nächsten drei Jahre immer gleich viel?

Nicht zwingend. Die Berechnungsgrundlage hängt von der Gesamthöhe der Mitgliederbeiträge sowie von den Ein- und Austritten von Firmen-, Personen- und Passivmitgliedern während der Berechnungsperiode ab. Das Risiko einer Beitragserhöhung für das einzelne Firmenmitglied wird auf maximal +10%, kumuliert über drei Jahre beschränkt. Alle drei Jahre können die Delegierten an der Delegiertenversammlung wieder über die Gesamthöhe der Mitgliederbeiträge abstimmen.

Was geschieht, wenn jemand seinen Betrieb absichtlich zu tief einstuft oder gar keine Selbstdeklaration macht?

Bei Auffälligkeiten erfolgt eine Plausibilisierung der betroffenen Einstufungen gemeinsam mit den jeweiligen Sektions-Vorständen. Im äussersten Fall kann eine definitive Einschätzung durch den SDV und eine einmalige Busse von CHF 1‘000 erfolgen.

Wie genau wird die Einstufung meiner Drogerie berechnet?

Das arithmetische Mittel aus Ihren Einstufungen auf Gesamtumsatz, Verkaufsfläche und Stellenprozente ergibt Ihre End-Einstufung.

Was passiert mit meinen Daten?

Alle personalisierten und unternehmensspezifischen Daten werden vertraulich behandelt. Der SDV sieht auf den einzelnen Betrieb bezogen nur die End-Einstufung. In Einzelfällen und nur wenn Auffälligkeiten bestehen, kann der Zentralvorstand des SDV Einblick in die einzelnen Rubriken/Kriterien verlangen und diese mit der Geschäftsleitung und den betroffenen Sektions-Vorständen teilen. Der SDV kann unspezifische Daten, welche keinen Rückschluss auf einen einzelnen Betrieb erlauben, zu rein statistischen Zwecken nutzen.

Welche Möglichkeiten habe ich ausserhalb dieser drei festgelegten Jahre, wenn es in meinem Betrieb zu grundlegenden Veränderungen kommt?

In besonderen Fällen hat ein Firmenmitglied die Möglichkeit, bis spätestens Ende Januar des Berechnungsjahres einen schriftlichen Antrag an den Zentralvorstand zu stellen, um eine erneute Selbstdeklaration vorzunehmen. Eine rückwirkende Einstufung, nach Rechnungsstellung, ist nicht möglich.

Wie deklarieren sich Betriebe, die sowohl Drogerie-Produkte, als auch rezeptpflichtige Arzneimittel verkaufen und in beiden Verbänden (Schweizerischer Drogistenverband SDV und Apothekerverband pharmaSuisse) Mitglied sind?

Als Mitglied von pharmaSuisse (Schweizerischer Apothekerverband) und des Schweizerischen Drogistenverbandes werden Ihre indirekten Verbandsbeiträge auf Basis unterschiedlicher Berechnungs-Grundlagen erhoben. Dies, damit die Beiträge dem aktuellen Stand angepasst werden können.

Sie brauchen uns dazu nur den Umsatzanteil der Drogerie am Grossisten-Gesamtumsatz anzugeben (alle Grossisten). Kreuzen Sie dazu den Wert an, der dem effektiven Grossisten-Umsatz am nächsten kommt. In der anschliessenden Selbstdeklaration zur Berechnung Ihres indirekten SDV-Mitgliederbeitrages werden Sie zudem nach dem Gesamtumsatz (Verkaufs-Umsatz) Ihres Betriebes gefragt. Sie brauchen keine genauen Werte einzugeben sondern klicken die jeweils passende Stufe an.

Aus den beiden Werten rechnet das System den für die Selbstdeklaration relevanten Drogerieumsatz und legt damit die Endeinstufung für die spätere Berechnung des indirekten SDV-Mitgliederbeitrages fest.

Die Eingaben in den Rubriken «Stellenprozente» und «Verkaufsfläche» sind für Sie rein optional und dienen ausschliesslich statistischen Zwecken.